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   BFH, 17.12.1991 - VII R 49/91   

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https://dejure.org/1991,12385
BFH, 17.12.1991 - VII R 49/91 (https://dejure.org/1991,12385)
BFH, Entscheidung vom 17.12.1991 - VII R 49/91 (https://dejure.org/1991,12385)
BFH, Entscheidung vom 17. Dezember 1991 - VII R 49/91 (https://dejure.org/1991,12385)
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  • BFH, 27.01.1987 - VII R 86/86
    Auszug aus BFH, 17.12.1991 - VII R 49/91
    Der Kläger bezieht sich für seine Auffassung auf das Urteil des erkennenden Senats vom 27. Januar 1987 VII R 86/86 (BFHE 148, 564), wonach ein Milcherzeuger, der von einem Härtefall des Art. 3 Nr. 3 VO Nr. 857/84 betroffen ist, bei der Feststellung der Referenzmenge so gestellt werden muß, als ob der Härtefall nicht eingetreten wäre.

    Der Verordnungsgeber hat insoweit auch nicht unbewußt eine Regelungslücke gelassen, die von der Rechtsprechung im Wege "schöpferischer Rechtsfindung" auszufüllen wäre (vgl. Senatsurteil in BFHE 148, 564, 567).

    Der Kläger beruft sich im übrigen zu Unrecht auf das Urteil des erkennenden Senats in BFHE 148, 564, an dem der Senat allerdings nicht mehr festhält (Urteil vom 28. August 1990 VII R 42/89, BFHE 162, 153).

  • EuGH, 27.06.1990 - C-67/89

    Berkenheide / Hauptzollamt Münster

    Auszug aus BFH, 17.12.1991 - VII R 49/91
    Der EuGH hat mit Urteil vom 27. Juni 1990 Rs. C-67/89 (EuGHE 1990 I-2615) wie folgt entschieden:.

    Wie der EuGH in seiner in diesem Verfahren eingeholten Vorabentscheidung vom 27. Juni 1990 Rs. C-67/89 (a. a. O.) erkannt hat, läuft es zwar in einem Fall wie dem vorliegenden dem Gemeinschaftsrecht nicht zuwider, wenn die besondere Lage des Klägers bei der Festsetzung des Steigerungsabzugs berücksichtigt würde; die Regelung dieser Frage bleibt aber der Gestaltung der nationalen Rechtsordnung überlassen.

  • BFH, 28.08.1990 - VII R 42/89
    Auszug aus BFH, 17.12.1991 - VII R 49/91
    Der Kläger beruft sich im übrigen zu Unrecht auf das Urteil des erkennenden Senats in BFHE 148, 564, an dem der Senat allerdings nicht mehr festhält (Urteil vom 28. August 1990 VII R 42/89, BFHE 162, 153).
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